Sozialversicherungen

  • Sie muessen in der Schweiz mindestens 2 Jahre Versicherungszeit (d.h. Anstellung) aufweisen wobei die Zeit, wo Sie auch in Deutschland versichert waren, mitgerechnet wird.
    Hoffentlich behalten Sie also Ihren Job noch eine Weile.

    Anonymous 03 Mär 2005, 11:30 - Verstoß melden
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Arbeitslosenversicherung Deutschland-Schweiz

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