Qualifikationen

Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen

Qualifikationen

 

Eine ganze Reihe Jobs unterliegen in der Schweiz gesetzlichen Regelungen, und viele Jobs setzen zumindest eine formale Qualifikation voraus. Ausländische Abschlüsse werden in vielen Branchen und Berufen anerkannt, sofern die Ausbildung im Ausland mindestens den Schweizer Standards entspricht.

Die Länder der Europäischen Union nutzen ein gemeinsames System zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen. Der Inhalt und die Dauer einer Ausbildung muss für eine Anerkennung mindestens den Standards des jeweiligen Gastlandes entsprechen. Die Schweiz hat dieses System mit den bilateralen Verträgen mit der EU übernommen.

In einigen Berufen (etwa in medizinischen Berufen oder bei Architekten) ist die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen durch EU-Richtlinien geregelt. In allen anderen Fällen können die Schweizer Behörden die ausländischen Lehrinhalte zunächst mit den Anforderungen in der Schweiz vergleichen, und eine gleichwertige Anerkennung gegebenenfalls ablehnen.

Im ersten Schritt sollten Sie herausfinden, ob der von Ihnen angestrebte Beruf in der Schweiz reglementiert ist. Als reglementiert gelten Berufe, wenn deren Ausübung vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird.

Falls der von Ihnen angestrebte Beruf nicht reguliert ist, müssen Sie die Schweizer Ausbildungen in diesem Beruf nicht mit Ihrer eigenen vergleichen - eine Arbeitsgenehmigung reicht aus. Jedermann kann beispielsweise in der Schweiz als Bäcker oder Büroangestellter arbeiten.

Anlaufstelle für die Anerkennung von Diplomen

Erste Anlaufstelle für Bewerber aus EU -Staaten in der Schweiz ist die Nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Sie erteilt Auskunft über die vom Abkommen betroffenen reglementierten Berufe und verweist Interessierte an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde.

''Automatische'' Anerkennung von Diplomen

Für sieben Berufe garantieren sektorale EU-Richtlinien eine ''automatische'' Anerkennung von Diplomen. Hierzu zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen und Architekten. Die automatische Anerkennung bezieht sich jedoch nur auf die Grundausbildung. Obwohl die Anerkennung dieser Ausbildung mehr oder weniger garantiert ist, müssen Bewerber für diese Berufe immer noch ihre Diplome einreichen, damit die automatische Anerkennung bestätigt wird.

Checkliste für Anträge auf Anerkennung

Die nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie wird Sie an die Behörde weiterleiten, die für die Anerkennung Ihres Diploms zuständig ist. Für den Antrag auf Anerkennung sollten Sie alle Zertifikate in eine der Schweizer Sprachen übersetzt haben und ggf. sogar beglaubigen lassen. Reichen Sie nur Kopien ein - niemals die Originale!

Obwohl die genauen Voraussetzungen für die Bearbeitung Ihres Antrags von Ihrem Beruf und der Art Ihrer Qualifikation abhängen, werden Sie voraussichtlich einige oder alle der folgenden Dokumente benötigen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Ausweises oder Passes
  • Diplom
  • Nachweis von Berufserfahrung

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