Anerkennung der Hochschulreife als Grundbedingung
Zu einem Universitätsstudium in der Schweiz wird zugelassen, wer im Besitz eines von der Hochschule anerkannten Zeugnisses der Hochschulreife ist (z.B. Matura oder Abitur). Da es in der Schweiz keine zentrale Stelle gibt, die über die Anerkennung ausländischer Abschlusszeugnisse entscheiden kann, bestimmen die Zulassungsstellen der einzelnen schweizerischen Hochschulen autonom, unter welchen Voraussetzungen jemand zum Studium zugelassen wird.
Die Zulassung wird u.a. davon abhängig gemacht, ob die für den Studiengang geforderte schulische (eventuell auch berufliche) Vorbildung vorhanden ist. Es werden außerdem gute Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache der Hochschule (also Deutsch, Französisch oder Italienisch) verlangt.
Zudem müssen genügend freie Studienplätze im betreffenden Studienfach zur Verfügung stehen. Die Zulassung kann generell oder bei ungenügender Vorbildung vom Bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht werden.
Aufnahmeprüfungen an schweizerischen Universitäten
In Freiburg finden jeweils im Juni und im September die zentralen gesamtschweizerischen Aufnahmeprüfungen für Bewerber statt, deren Reifezeugnis nicht vollständig anerkannt wird oder von denen die gewählte Universität aus anderen Gründen das Ablegen dieser Prüfungen fordert.
Rund drei Viertel der Studierenden bestehen im ersten Versuch diese „Aufnahmeprüfung für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis“ und können danach ihr Studium an der gewünschten schweizerischen Hochschule beginnen.
Tipp: Die in Freiburg ansässige VKHS bietet die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurszu besuchen. Dieser Kurs dauert jeweils von Oktober bis Anfang Juli und kostet rund 4.900 Franken. Bedingung für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung und am Vorbereitungskurs ist eine gültige Voranmeldung an der gewünschten Hochschule. Diese erteilt auch Vorgaben für die Prüfung, die für eine erfolgreiche Immatrikulation erfüllt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie bei:
- Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium (VKHS)
- Aufnahmeprüfungen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen: Studienbewerber, deren Reifezeugnis nur bedingt anerkannt wird, können an der ETH bzw. EPF eine Aufnahmeprüfung ablegen. An der EPF Lausanne wird zudem ein einjähriger Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung angeboten.
- Aufnahmeprüfungen an der Universität St. Gallen: Die Universität St. Gallen nimmt jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl ausländischer Bewerber auf. Ausländische Studieninteressenten müssen grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung ablegen. Für Inhaber eines von der Universität anerkannten ausländischen Reifezeugnisses findet die Prüfung in St. Gallen statt. Bewerber mit nur bedingt anerkannten Zeugnissen nehmen an den zentralen Aufnahmeprüfungen in Freiburg teil.
Studieren ohne Abitur
An den Universitäten Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und Italienische Schweiz besteht die Möglichkeit, ohne Reifezeugnis zum Studium zugelassen zu werden. Die jeweiligen Universitäten wenden dabei unterschiedliche Aufnahmeverfahrenan, so gibt es z.B. unterschiedliche zur Zulassung geforderte Mindestaltervorgaben. Detaillierte Informationen hält die Webseite der jeweiligen Universität bereit. Medizinische und pharmazeutische Studiengänge sind von diesen Regelungen ausgenommen. Auch die in der Schweiz etablierte Fernuniversität Hagen bietet Möglichkeiten einer Studienaufnahme ohne Abitur.
Numerus Clausus
Die medizinischen Studiengänge unterliegen einem Numerus Clausus, der gesamtschweizerisch jährlich neu festgelegt wird. Studieninteressenten für die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich müssen nach erfolgter Voranmeldungeinen selektiven Eignungstest erfolgreich absolvieren, um sich definitiv immatrikulieren zu können.
In Genf und Lausanne können sich die Studierenden zunächst ohne Test immatrikulieren. Die Selektion erfolgt dann aber durch Prüfungen am Ende des ersten Studienjahres. Mehr über das Anmeldeverfahrenfür medizinische Studiengänge finden Sie auf der Webseite der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten unter www.crus.ch .
Zulassung mit einem FH-Abschluss
Fachhochschulabsolventen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein universitäres Bachelorstudium aufzunehmen. Die jeweilige Universität entscheidet im Einzelfall darüber. Bei Studienfächern mit ähnlicher Ausrichtung können die Studierenden je nach Universität und Studienrichtung die ersten Semester eventuell sogar überspringen.
Zulassung zu Masterstudiengängen
Inhaber eines an einer schweizerischen Universität erworbenen Bachelorabschlusses werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung in der Regel ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Für im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse legen die Hochschulen jeweils eigene Zulassungsbedingungen fest. Dabei gilt entsprechend den Vereinbarungen des Bologona-Projekts für die Überprüfung der Äquivalenz der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Zulassung zu Fachhochschulen
Neben den notwendigen schulischen Voraussetzungen für einen Eintritt in eine schweizerische Fachhochschule wird zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ähnliche praktische Berufserfahrung von den Bewerbern gefordert. Eventuell müssen auch Aufnahmeprüfungen absolviert werden. Interessenten wenden sich am besten direkt an die einzelnen Fachhochschulen und erkundigen sich dort über die genauen Zugangsmodalitäten und über die erforderliche Berufspraxis.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in der Schweiz. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.